Der Jugendvorstand ist zuständig für alle Angelegenheiten der Jugend des RBSV Schleswig-Holstein Er entscheidet über die Verwendung der der Verbandsjugend zufließenden Mittel.
Die Vorsitzende des Jugendvorstandes ist Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Landesverbandes
Die Aufgaben des Jugendvorstandes sind:
- die Koordination der Jugendarbeit zwischen den Vereinen und Gemeinschaften des Verbandes
- die Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugend- und Übungsleitern
- die Förderung von Nachwuchssportlern
- die Förderung von Projekten
- die Förderung der Teilnahme an Sportveranstaltungen auf Landes- und Bundesebene
- die Zusammenarbeit mit der Deutschen Behinderten Sportjugend (DBSJ) und der Sportjugend Schleswig Holstein (sjsh)
- Jugendpolitik und Öffentlichkeitsarbeit